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UNI-INFO
Inhalt 4/2000

Hochschulpolitik

Chancen für die Universität: Europäischer Sozialfond
In dieser und in den beiden nächsten Ausgaben des UNI-INFO wird über
Fördermöglichkeiten durch „Strukturfonds“ informiert.
Die Europäische Kommission hat Strukturfonds eingerichtet, um wirtschaftliche
und soziale Disparitäten in Europa zu verringern. Ein Förderinstrument
ist der Europäische Sozialfond (ESF), der zum Ziel hat, die „europäische
Beschäftigungsstrategie“ zu verbessern. Für den Zeitraum 2000 - 2006
werden der Geltungsbereich und die politischen Strategien neu festgelegt.
Der ESF unterstützt Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit,
zur Entwicklung der Humanressourcen und der sozialen Integration in
den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus kommt der Gleichstellung von Männern
und Frauen, der nachhaltigen Entwicklung sowie dem wirtschaftlichen
und sozialen Zusammenhalt in Europa eine besondere Bedeutung zu. Um
die strukturpolitischen Maßnahmen effizienter zu gestalten, sieht die
Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 vom 21. Juni 1999 (im EU-Hochschulbüro
erhältlich) eine Konzentrierung der Mittel in sogenannte Ziel-Regionen
vor. Diese sind wie folgt definiert:
• Ziel 1 Region: die Definition trifft nicht auf Niedersachsen zu,
und wird deshalb hier nicht näher erläutert.
• Ziel 2 Region: unter Ziel 2 fallen Regionen mit Strukturproblemen,
deren wirtschaftliche und soziale Umstellung gefördert werden soll und
deren Bevölkerungsanteil oder Fläche hinreichend signifikant ist. Insbesondere
umfassen sie Gebiete mit einem sozioökonomischen Wandel in Industrie
und Dienstleistung, ländliche Gebiete mit rückläufiger Entwicklung und
Städte mit Problemgebieten. In unserer Region betrifft es das nördliche
Weser-Ems- Gebiet und, neu aufgenommen als förderfähige Region, einige
Gebiete der Stadt Oldenburg. Die Universität liegt in einer Ziel 2 Region
und ist somit förderberechtigt. Das Förderinstrument hierfür ist der
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und wird im nächsten UNI-INFO
beschrieben.
• Ziel 3 Region: umfasst alle Maßnahmen zur Entwicklung der Humanressourcen
und hat keine regionalen bzw. geographische Beschränkungen. Unterstützt
werden soll die Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs-
und Beschäftigungspolitiken der einzelnen Länder. Die aus dem ESF zur
Verfügung stehenden Fördermittel verteilen sich auf eine Vielzahl von
Programmen und Schwerpunkten. Für die Universität ist in der Ziel 3
Förderung der Politikbereich D „Förderung von Anpassungsfähigkeit und
Unternehmergeist“ ein förderfähiger Programmteil. Unter dem Schwerpunkt
1 „Förderung von Maßnahmen der Forschung und Technologie“ können folgende
inhaltlichen Maßnahmen gefördert werden:
• berufsbegleitende Kompaktseminare oder thematisch gegliederte Kursprogramme
sowie mehrsemestrige wissenschaftliche Fernlehrangebote für Führungspersonal
aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen
• Qualifizierungsangebote für Hochschulabsolventen in Form von Aufbau-,
Ergänzungs- oder Weiterbildungsstudiengängen mit Abschlusszertifikat
• wissenschaftlich fundierte Qualifikation von Hochschulabsolventen
zur Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit (Unternehmensgründung
oder Betriebsübernahme), Beratung und Coaching sowie Entwicklung von
Ausbildungskonzepten für Berater- und Coachingpersonal
• Maßnahmen zur Erschließung des Arbeitsmarktes „Forschung, Wissenschaft
und Technologie“ für Frauen
• Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit insbesondere von
KMU durch gezielten Wissens- und Personaltransfer aus Hochschulen nebst
Schaffung der erforderlichen Strukturen
• Machbarkeits- und Bedarfsstudien Für die oben genannten Themenschwerpunkte
ist das MWK die Antrag annehmende und bearbeitende Stelle. Die Finanzierung
erfolgt grundsätzlich durch das Prinzip der Additionalität, d.h. mindestens
50 Prozent öffentliche nationale Mittel müssen in das Projekt einfließen
(z.B. Einsatz von Hochschulpersonal oder anteilige Gemeinkosten). Die
Antragsunterlagen sind ab Ende Mai erhältlich, die Frist zum Einreichen
von Vorschlägen wird relativ kurz sein (Sommer 2000).
Informationen: Renate Eriksen, EU-Hochschulbüro, Tel.: 798-2816/17
oder per E-mail: eu-buero@dialog.uni-oldenburg.de
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